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DGUV Vorschrift 3

Um Unfälle durch elektrischen Strom zu vermeiden, besteht für Arbeitgeber bereits seit Jahren die Verpflichtung zur regelmäßigen wiederkehrenden Prüfung der Elektroinstallationen und Elektrogeräte.

Regelungen hierzu sind u.a. im Sozialgesetzbuch (SGB VII) und in der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben.

Diese sog. DGUV V3-Prüfung führen wir mit unserem geschulten Fachpersonal in Büro- und Wirtschaftsgebäuden (z.B. im Labor, in der Produktion oder in der Werkstatt) durch.